DIE LINKE hat auf dem Parteitag in Dresden am 16. Juni 2013 ihr Wahlprogramm mit dem Titel „100 Prozent sozial“. mit großer Mehrheit verabschiedet.
Die zentralen Aussagen zu den Themen sind:
Die Linke fordert eine stärkere Vermögensumverteilung durch den Staat. Demnach sollen Reiche und Unternehmen an der Finanzierung des Gemeinwesens gerecht beteiligt werden.
v Wir fordern für Geld- als auch Immobilienvermögen eine Vermögensteuer für Millionäre in Höhe von fünf Prozent wobei die erste Million des Privatvermögens steuerfrei bleiben soll.
v Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer ist auf 9.300 Euro zu erhöhen und monatliche Bruttolöhne bis 6.000 Euro sind durch Glättung des Tarifverlaufes der Einkommensteuer zu entlasten. Für Einkommen ab 65.000 Euro pro Jahr ist der Steuersatz auf 53 Prozent zu erhöhen. Jeder der Euro nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge bei über einer Million Euro Einkommen liegt, soll mit 75 Prozent besteuert werden.
v Bei der Erbschaftssteuer hat ein Freibetrag in Höhe von 150.000 Euro zu gelten, für Erben ab dem 60. Lebensjahr, Kinder, Ehegatten oder für eine vom Vererbenden benannte Person 300.000 Euro. Kleine und mittlere Immobilien und selbst genutztes Wohneigentum bleiben von der Reform gänzlich unberührt.
v Mit einer Finanztransaktionssteuer auf Finanzgeschäfte sind die Spekulationen auf den Finanzmärkten einzudämmen womit die Verursacher der Finanzkrise an deren Kosten beteiligt werden. Deshalb sollte bei jeder Finanztransaktion ein Steuersatz von 0,1 Prozent fällig werden.
³ Energie
Die Linke spricht sich klar für die Energiewende aus.
v Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung ist bis 2020 auf 50 Prozent zu erhöhen.
v Bis 2020 soll der Treibhausgasausstoß in der Bundesrepublik gegenüber 1990 halbiert und bis 2050 um mindestens 90 Prozent reduziert werden.
v Die Energieversorger haben einen Sockeltarif für Strom einzuführen, durch den jeder Privathaushalt ein kostenloses, an der Haushaltsgröße orientiertes Grundkontingent an Strom erhält.
v Die Energiepreise müssen sozial werden und bei Zahlungsschwierigkeiten darf Strom, Wasser und Wärme nicht mehr abgestellt werden.
v Die Unberechtigte Industrie-Rabatte bei Ökosteuer, Netzentgelten, Emissionshandel oder die im Erneuerbare-Energien-Gesetz sind abzuschaffen
v Eine sofortige Abschaltung aller Atomkraftwerke und die Vorbereitung des Ausstiegs aus der Kohlestromversorgung bis spätestens 2040 sind erforderlich.
v In der Erdgasförderung sind ein Verbot der unterirdischen Verpressung von CO2 und ein Verbot des „Fracking“ erforderlich.
³ Arbeit und Soziales
Die Linke will die Arbeit, ihre Verteilung, ihre Bezahlung und ihre Organisation neu regeln:
v Die Löhne haben deutlich stärker zu steigen als die Preise. Tarifverträge haben allgemeinverbindlich zu sein, befristete Arbeitsverhältnisse dürften nicht Normalität, sondern müssten Ausnahme sein.
Alle Menschen müssen von ihrer Erwerbsarbeit leben können.
Alle Menschen müssen von ihrer Erwerbsarbeit leben können.
v Ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von zehn Euro ist notwendig.
Dieser soll jährlich ansteigen und zum Ende der Wahlperiode zwölf Euro betragen.
Dieser soll jährlich ansteigen und zum Ende der Wahlperiode zwölf Euro betragen.
v Leiharbeit ist zu verbieten, der Missbrauch von Werkverträgen muss unterbunden werden.
Vorübergehend hat es zumindest die gleiche Bezahlung für Leiharbeiter und Stammbelegschaft zu geben, die Verleihdauer ist auf wenige Monate zu begrenzen und eine Flexibilitätszulage für Leiharbeiter ist einzuführen.
Vorübergehend hat es zumindest die gleiche Bezahlung für Leiharbeiter und Stammbelegschaft zu geben, die Verleihdauer ist auf wenige Monate zu begrenzen und eine Flexibilitätszulage für Leiharbeiter ist einzuführen.
v Minijobs sind in vollwertige Arbeitsverhältnisse mit Sozialversicherungspflicht umzuwandeln.
v Die Hartz-IV-Sätze sind auf 500 Euro zu erhöhen und die Hartz-IV-Sanktionen sind abschaffen.
v Ein Konzept, in dem keine Mindestsicherung mehr unter 1.050 Euro liegt, wird eingebracht.
v Am hohen Ende des Einkommensspektrums darf niemand mehr als 40-mal so viel verdienen, wie das gesellschaftliche Minimum beträgt. Das sind bei der derzeitigen Verteilung knapp eine halbe Million Euro im Jahr. Erreicht werden kann dies durch ein Ende der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Jahresgehältern und Boni über eine halbe Million Euro.
v Die Arbeitszeiten sollen bei vollem Lohn- und Personalausgleich verkürzt werden. Eine Obergrenze von 35-, längerfristig von 30-Wochenstunden wird angestrebt.
v Durch einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor sind Menschen, die derzeit keiner regulären Beschäftigung nachgehen können, neue Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. Hier darf die Entlohnung einen Stundenlohn von zehn Euro und monatlich einen Bruttolohn von monatlich mindestens 1.500 Euro nicht unterschreiten.
³ Familie
v Wir fordern eine Kindergrundsicherung von 536 Euro, um Kinder wirksam vor Armut zu schützen. Eine Sofortmaßnahme wäre die Erhöhung des Kindergelds für die ersten zwei Kinder auf 200 Euro, für alle weiteren Kinder entsprechend gestaffelt.
v Es hat einen flexiblen Elterngeldanspruch von zwölf Monaten pro Elternteil (bzw. 24 Monate für Alleinerziehende) zu geben. Das eingeführte Betreuungsgeld ist abzuschaffen. Das Elterngeld ist zu einem sozial ausgestalteten Elterngeldkonto weiterzuentwickeln. Es sollte auch in Teilabschnitten von mindestens zwei Monaten bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres des Kindes genommen werden können.
v Die Ganztagesbetreuung für Kinder ist bedarfsgerecht und qualitativ hochwertig auszubauen werden.
v Die Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen sind flexibler zu gestalten.
v Eine kostenlose und hochwertige Essenversorgung für alle Kinder in der gebührenfreien öffentlichen Kinderbetreuung ist einzuführen
v Die Rechte von Eltern als Beschäftigte sind zu stärken. Es haben das Recht zu bestehen, von Teilzeitarbeit zu Vollzeitarbeit zurückkehren zu dürfen und auch ein besonderer Kündigungsschutz, der bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres des Kindes gelten soll.
v Die gesetzliche Gleichstellung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften hat zu gelten
v Das Ehegattensplitting ist abzuschaffen.
³ Gesundheit und Pflege
Wir setzen uns für mehr Solidarität und Qualität in der Gesundheitsversorgung ein und möchten die „Zweiklassenmedizin“ durch die „solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung“ beenden.
v Alle Bürger müssen mittelfristig in einer Krankenversicherungskasse versichert und gleich gut versorgt werden.
v Private Versicherungen sind bis auf das Angebot von Zusatzleistungen abzuschaffen
v Alle Menschen, die in Deutschland leben, haben mit allen Einkommensarten (Löhnen, Honoraren, Miet-, Pacht- und Kapitalerträgen) in diese eine Kasse einzuzahlen,
v Die bisherige Beitragsbemessungsgrenze ist künftig abzuschaffen.
v Menschen mit einem höheren Einkommen sind mit dem gleichen prozentualen Beitragssatz in die solidarische Finanzierung einzubeziehen.
v Kinder bleiben kostenlos versichert.
v Zuzahlungen und Zusatzbeiträge sind abzuschaffen.
v Bei Einkommen aus Löhnen und Gehältern hat der Arbeitgeber wieder die Hälfte der Beiträge zu zahlen, bei Renten hat die Rentenversicherung die Hälfte des Beitrags zu übernehmen. Wer kein Einkommen hat, bezahlt auch keine Beiträge, ist aber trotzdem versichert.
v Durch eine solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung kann der Beitragssatz zur Krankenversicherung auf Jahre hinaus konstant bei etwas über zehn Prozent des Einkommens gehalten werden.
v Die Krankenkasse hat alle medizinisch notwendigen Leistungen zu bezahlen.
v Bei den Arzneimittelpreisen ist eine effektive Begrenzung zu erreichen, indem
eine Behörde die Preise festsetzen sollte. Darüber hinaus muss es eine Positivliste geben. Alle sinnvollen Medikamente müssen vollständig erstattet werden.
eine Behörde die Preise festsetzen sollte. Darüber hinaus muss es eine Positivliste geben. Alle sinnvollen Medikamente müssen vollständig erstattet werden.
v Um die Versorgung in den Krankenhäusern zu verbessern, sind diese bedarfsgerecht und solide zu finanzieren. Bund und Länder haben Mittel für eine flächendeckende Infrastruktur bereitzustellen.
v Die Krankenkassen haben den Betrieb der Krankenhäuser angemessen zu sichern. Private Krankenhäuser lehnen wir ab und bereits privatisierte Krankenhäuser sind in öffentliche und nichtkommerzielle Trägerschaften zu überführen.
v In der Pflege ist ein neuer Pflegebegriff und ein neues Begutachtungsverfahren gesetzlich festzuschreiben, damit auch kognitive und/oder psychische Einschränkungen erfasst werden und damit u.a. Menschen mit Demenzerkrankungen angemessen in die Pflegeversicherung einbezogen werden können.
v Das Leistungsniveau der Pflegeabsicherung muss angehoben werden, damit alle Menschen selbstbestimmt entscheiden können, ob sie ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflege- oder Assistenzleistungen in Anspruch nehmen wollen.
v Finanziert und organisiert werden kann das durch eine Politik, die gerecht und solidarisch ist.
v Die mit fünf Euro im Monat geförderte private Pflegezusatzversicherung („Pflege-Bahr“) ist zu stoppen. Diese bedeutet den Einstieg in die Privatisierung der Pflegevorsorge und das ist unsozial und volkswirtschaftlich unsinnig.
Für Pflegeberufe sind eine größere gesellschaftliche Anerkennung und eine bessere Bezahlung notwendig.
Für Pflegeberufe sind eine größere gesellschaftliche Anerkennung und eine bessere Bezahlung notwendig.
³ Rente
Die Linke will das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente wieder erhöhen und damit dem Plan entgegenwirken, das Leistungsniveau der gesetzlichen Rente bis 2030 bis auf 43 Prozent zu senken.
v Bei einem Sicherungsniveau von 53 Prozent kann der Lebensstandard im Alter gesichert und die Renten für alle spürbar steigen.
v Damit Zeiten von niedrigen Löhnen, Erwerbslosigkeit, Kindererziehung und Pflege besser abgesichert werden, ist die Solidarität in der Rentenversicherung zu stärken, indem alle Erwerbseinkommen in die Rentenversicherung eingehen, auch die von Selbstständigen, Beamtinnen und Beamten, Politikerinnen und Politikern.
v Die in Riester-Renten-Verträgen erworbenen Ansprüche sind auf die gesetzliche Rente zu übertragen.
v Die Rente ab 67 ist wieder abzuschaffen. Jeder muss wieder abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen können und ab dem 60. Lebensjahr und nach 40 Beitragsjahren hat ein abschlagsfreier Einstieg in die Rente möglich zu sein.
v Der Zugang zu den Erwerbsminderungsrenten muss erleichtert werden, die Abschläge sind zu streichen.
v Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind paritätisch von den Beschäftigten und den Unternehmen zu finanzieren.
v Eine „Solidarische Mindestrente“ ist einzuführen. Diese Rente ist aus Steuern zu finanzieren und hat 1.050 Euro netto zu betragen.
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